Parkplatzordnung

Parkplatzordnung

  1. Der Parkplatz hinter dem Haus Karlstrasse 14 steht generell nur Berechtigten (Gruppenleiter, ihre Stellvertreter, Büroteam und Vorstandschaft)zur Verfügung.
  2. Bei Veranstaltungen von Gruppenleitern und ihren Stellvertretern, Mitgliedern des Büroteams und der Vorstandschaft steht der Parkplatz innerhalb der jeweiligen Gruppen- bzw. Dienstzeiten zur Verfügung.
  3. Die Berechtigten erhalten Parkausweise des Bürgerforums, die gut sichtbar im Auto auszulegen sind.
  4. Einzelne Mitglieder, die zu Veranstaltungen erscheinen, können auch parken, sofern sie im Besitz eines Parkausweises sind.
  5. Bei Ausscheiden aus dem Personenkreis der Berechtigten ist der Parkausweis unverzüglich abzugeben.
  6. Die Hofeinfahrt darf nur kurzzeitig benützt werden, um die Aus- und Einfahrt zum Parkplatz nicht zu behindern.
  7. Das Hoftor ist nach Beendigung der Gruppen- bzw. Dienstzeiten zu schließen.
  8. Im Winter ist zu beachten, dass Dachlawinen abgehen können. Das Bürgerforumkann bei Schäden am PKW keinerlei Haftung übernehmen. Die Benutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr.

Stand: 16.9.2016 / gez. Ulrich Mayr